Sich selbstständig als Physiotherapeut zu machen, ist in unserer Zeit nicht nur eine sehr lukrative Idee und Entscheidung, sondern auch eine, die in eine selbstbestimmte und zufriedene Zukunft führt. Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit und die heilenden Kräfte eines Physiotherapeuten schätzend aufgesucht. Wer mit dem Gedanken spielt, der hat einige Aspekte zu bedenken. Von der Wahl des richtigen Standortes für die Praxis bis hin zur Kassenzulassung ist es ein weiter und intensiver Prozess.
Wer sich selbstständig machen möchte, der bedarf einer ’staatlichen anerkannten Ausbildung‘. Wer diese nicht vorweisen kann, kann in Deutschland kein Gewerbe anmelden. Doch die Ausbildung alleine ist nicht ausreichend. Sie hat bis zu 3000 Stunden an praktischer wie theoretischer Erfahrung und Unterricht zu umfassen. Doch das ist erst der Anfang. Es folgen, formal rechtlich betrachtet, weitere Bestimmungen.
Kassenzulassung und ärztliche Anordnung
Das Aufsuchen eines Physiotherapeuten findet auf ärztliche Anordnung statt. Eine Praxis muss daher bei der Kasse zu gelassen werden. Dazu gilt diese nach bestimmten definierten Anforderungen und Anforderungen einzurichten. Jene Anforderungen sind u.a. (1) eine, aus bis zu 50 qm2 bestehende Grund- und Nutzfläche, oder dass(2) je Therapeut sind 32 qm2 Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen. Die Berufsverbände wachen über die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Eine weitere Möglichkeit als Selbständiger Physiotherapeut ist über eine ‚mobile‘ Praxis, bei der, vornehmlich Privatpatienten, auf eigene Rechnung und in deren privaten Räumen behandelt werden. Wer sich für diesen Weg entscheidet, der entscheidet sich für einen weniger kapitalintensiven Start und kann sein privates Schaffen als Physiotherapeut in der Anfangsphase neben seiner regulären Anstellung durchführen. Physiotherapeuten können als Freiberufler agieren, was eine Gewerbeanmeldung irrelevant macht. Die Grenzen sind jedoch fließend und sich von Fall zu Fall individuell zu entscheiden. Hier gilt es sich zu informieren.
Ein jeder Physiotherapeut, der selbständig arbeiten möchte, hat Mitglied in einer Berufsgenossenschaft zu sein. Nur so sind eventuelle Arbeitsunfälle versichert. Ebenso ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch, während die Rentenversicherungspflicht lediglich bei weiteren Angestellten zum Tragen kommt.
Heilen ja. Aber ökonomisch?
Wer selbständig als Physiotherapeut arbeitet, der darf nicht vergessen, das auch ein Großteil seiner Zeit für das Erledigen von kaufmännischen Fragen und Belangen anfällt. Man ist eben nicht nur Physiotherapeut, sondern auch Geschäftsmann. Ein Aspekt, der bei jeder Selbständigkeit oft vernachlässigt oder vergessen wird.
Hier helfen die verschiedenen Berufsverbände und Genossenschaften. Sie beraten und geben Hinweise zu relevanten Fragen der Selbständigkeit und Praxiseröffnung. Es ist ein entscheidender und wichtiger Schritt, der begleitend und unterstützend mit erfahrenem Personal.