Eine Pflegeversicherung ist keine volle Versicherung, welche nur Risiken und Kosten abdeckt. Sie knüpft sich an der Pflegebedürftigkeit an. Die Leistungen sind dazu da, um die Pflege zu unterstützen und nicht voll zu finanzieren. Aus diesem Grunde sind diese sehr umfänglich begrenzt. Bei der Versicherungspflicht gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt die Krankenversicherung“, deshalb: Versicherungspflichtig sind alle Versicherten der gesetzlichen KV und alle Familienmitversicherten sowie die privaten Krankenversicherten.
Versicherungspflicht besteht demnach für:
– gesetzlich versicherte Arbeitnehmer,
– Azubis,
– Rentner,
– Studenten,
– Wehr- und Zivildienstleistende,
– Leistungsempfänger aller Arbeitslosen, Hartz IV-Empfänger usw.
– freie Künstler
– Journalisten auf selbstständiger Basis,
– Landwirte sowie ihre Familienangehörigen, welche im Betrieb mitarbeiten,
– Mitarbeiter in Institutionen der Jugendhilfe, in Berufsbildungswerke oder weiteren Einrichtungen,
– Mitglieder einer berufsfördernden Maßnahmen bei einer Reha, Behinderte in Werkstätten für Behinderte oder andere ähnliche Einrichtungen.
Die Versicherungspflicht
Private Krankenversicherungen haben die Pflicht ihre Versichertenkunden eine private Pflegeversicherung anzubieten, welche die Leistungen sowie den Bedingungen der gesetzlichen entsprechen müssen. Eine Befreiung besteht nur, wer den Nachweis erbringen kann, dass dieser beim privaten Versicherungsbetrieb gegen seine Pflegerisiken abgesichert ist.
Finanzierung:
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde der Versicherungsbeitrag ab Mitte 1996 auf 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens des AN bis zur bekannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Die Versicherungsbeiträge werden je zu 50 Prozent von den AN und dem AG finanziert. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bis über die Beitragseinnahmen abgesichert. Das bedeutet, sie sind sozusagen „gedeckelt“. Wenn weitere Kosten anfallen, müssen ferner die Pflegebedürftigen leider die Kosten selbst tragen. Die Leistungsfinanzierung erfolgt nach einem Umlageprinzip.