Corporate Governance: Dauerbrenner nach der Finanzkrise

Aufgrund der Unzufriedenheit der Öffentlichkeit und der Aktionäre über die Gehaltspakete für Führungskräfte, Rechenschaftspflicht und Verantwortung der Unternehmen wird immer mehr Transparenz, Diversität und Unabhängigkeit gefordert.

Die enttäuschte Öffentlichkeit übte Druck auf die europäische und U.S. amerikanische Regierung aus. Neue Gesetze in Bezug auf Unternehmensvorstände und Top-Führungskräfte wurden gefordert. Diese sollten die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen und Vorstände regulieren. Infolgedessen sind inzwischen in der Schweiz der Goldene Handschlag und die Fallschirme verboten, sowie die Managergehälter abgedeckt worden. Dadurch bekommen die Investoren mehr Rechte.

Wendepunkt: Finanzkrise

Die Finanzkrise war in dieser Hinsicht ein wahrer Wendepunkt. Sie führte nämlich zu der Überzeugung, dass Personen im Finanzbereich korrupt seien und die Verantwortung nicht übernehmen, sondern diese eher auf Vorstand und Generaldirektion abwälzen, wie auch Ludo Van der Heyden erklärt, der an der INSEAD Business School Kurse zu Corporate Governance leitet. Aufgrund dieser Überzeugung mussten Änderungen auf politischer, gesetzlicher aber auch gesellschaftlicher Ebene vorgenommen werden.

Corporate Governance Kodex in Deutschland

Bereits in den 90er Jahren war Corporate Governance ein wichtiges Thema in Deutschland- noch lange vor der Finanzkrise ab 2007. 1998 hat die Deutsche Bundesregierung das ersten Corporate Governance Gesetz zur Kontrolle und Transparenz erlassen. Mit der Philipp-Holzmann-Pleite von Jahr 2000 wurde zudem eine Regierungskommission zu Corporate Governance eingesetzt und die Entwicklung eines Code of best practice für deutsche Unternehmen wurde vorgeschlagen. Daraus resultierend entstand die Regierungskommission, die als Selbstregulierungsmaßnahme der Wirtschaft gilt und 2001 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedete, der jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst und aktualisiert wird. Derzeit spricht man in Deutschland auch davon, die Managergehälter gesetzlich zu regulieren.

Situation weltweit

Mittlerweile ändert sich die Situation weltweit. Im vergangenen Jahr wurde etwa der Corporate Governance Kodex in Singapur revidiert und abgeändert. Dieser legt nun fest, dass unabhängige Manager im Normallfall ein Drittel der Vorstandssitze bilden sollen. Wenn aber der Vorstandsvorsitzende gleichzeitig auch der Geschäftsführer ist, oder der Vorstandsvorsitzende und der Geschäftsführer verwandt sind, sollen 50 Prozent der Manager unabhängig sein. Für ca. 40 Prozent der Unternehmen in Singapur bedeutet das die Berufung neuer, unabhängiger Manager oder die Änderung der Zusammensetzung des Vorstands. Zusammenfassend werden dortzulande ungefähr 400 unabhängige Manager gebraucht.

Diversität ist gefragt

Auch Diversität der Vorständer ist ein wichtiges Thema. Die Europäische Union schlug im Sinne der Gleichstellung von Männern und Frauen eine Quote in wirtschaftlichen Führungspositionen vor. Die Zielvorgabe ist, dass in allen börsennotierten Unternehmen 40 Prozent der Mitglieder der Aufsichtsräte Frauen sind. Neulich durchgeführte Studien zu diesem Thema ergaben, dass in den Top 17 öffentlichen Unternehmen in Frankreich Frauen nur 25,1 Prozent der Mitglieder der Aufsichtsräte bilden. In den U.S.A. sind es nur 20,9 Prozent in den 57 größten Unternehmen im Land. In Singapur, China und Japan ist der Frauenanteil bei nur circa 10 Prozent. Im Bereich Diversität muss noch einiges geschehen, doch ist die eingeschlagene Richtung die Richtige.

Bildquelle: Walking Off the Big Apple / Flickr.com

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