Wer eine Reise bucht, der sollte auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Nicht nur, dass Urlaube viel Geld kosten, werden sie auch fast immer mehrere Monate im Voraus gebucht – wer weiß aber schon, was in den nächsten Wochen sein wird? Um sein Geld zurückzubekommen, sofern man die Reise doch nicht antreten kann, muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Doch nicht jedes Angebot ist empfehlenswert. Auch hier gilt: Angebote vergleichen und nicht nur auf den Preis achten – auch bei Reiserücktrittsversicherungen muss auf das Kleingedruckte im Leistungsbereich geachtet werden!
Reiserücktritt- mit oder ohne Reiseabbruchversicherung?
Schließt man eine Reiserücktrittsversicherung ab, so ist es wichtig, dass auch der Reiseabbruch gedeckt ist. Ein Abbruch liegt dann vor, wenn man die Reise bereits angetreten hat, jedoch den Urlaub vorzeitig beenden muss. Die dann anfallenden Kosten, so etwa für die Flugumbuchung, werden dann genauso von der Versicherung übernommen wie jene Aufwendungen, die für die noch zur Verfügung stehenden Reisetage angefallen wären. Dazu gehören etwa die Spesen für schon bezahlte Ausflüge, für den Mietwagen oder auch für das Hotel. Hat man statt der gebuchten sieben Tage nur vier Tage im Hotel verbracht, so werden die drei Tage von Seiten der Versicherung rückerstattet.
Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?
Entscheidet man sich für eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruch, so ist es wichtig, dass man auch einen Blick in das Kleingedruckte des Vertrags wirft und überprüft, bei welchen Ereignissen die Versicherung einspringt.
Zu den Reiserücktritts- wie Reiseabbruchsgründen sollten Todesfälle in der Familie gehören. Ein Blick in die Police verrät, welche Angehörigen als Familienteil angesehen werden – in der Regel handelt es sich um die Eltern, die Geschwister, um den Ehepartner und auch um die Kinder. Auch bei schweren Unfällen eines Angehörigen sollte die Heimreise von der Versicherung übernommen werden.
Wird man informiert, dass es zu Hause einen Schadensfall gab, etwa einen Einbruch oder mitunter einen Wasserschaden, so sollte die Reiseversicherung – in diesem Fall die Reiseabbruchversicherung – einspringen.
Wer die unterschiedlichen Reiseversicherungen gegenüberstellt, der sollte also nicht nur auf die Kosten achten, sondern auch die Leistungen der Versicherung berücksichtigen – so auch, wenn es etwa um eine bei der Kreditkarte inkludierten Versicherung geht. Hat man eine Kreditkarte mit einer Reiseversicherung – hier geht es zum Beitrag -, so sollten noch weitere Aspekte berücksichtigt werden. So muss man beispielsweise die Frage klären, ob nur der Kreditkarteninhaber versichert ist. Ist das der Fall, so muss nämlich eine zusätzliche Reiseversicherung für die Mitreisenden abgeschlossen werden.
Einmalige Reiseversicherung oder Jahresvertrag?
Einerseits kann man eine Versicherung für eine bestimmte Reise abschließen, andererseits gibt es auch Verträge, die eine Laufzeit von einem Jahr (oder länger) haben. Entscheidet man sich für einen Jahresvertrag, so ist im Vorfeld zu überprüfen, ob dieser automatisch nach zwölf Monaten endet oder ob es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Wer regelmäßig verreist, der kann sich durchaus für einen Jahresvertrag entscheiden. Wichtig ist nur, dass man, sofern der Vertrag wieder gekündigt werden will, auf die Kündigungsfrist achtet – diese beträgt in der Regel drei Monate.
Nicht nur an den Reiseabbruch denken
Aber nicht nur eine Reiserücktritts- wie auch eine Reiseabbruchversicherung sind empfehlenswert – wer verreist, sollte mitunter Informationen einholen, ob nicht auch eine Auslandsreisekranken- wie auch Reisegepäckversicherung von Vorteil wären.