Mieser Service oder extrem hohe Gebühren ? Es gibt einige Gründe den Internet Provider zu wechseln. Doch viele Verbraucher fürchten, dass es bei einem Wechsel des DSL-Anbieters zu technischen Problemen kommt und scheuen das Risiko. Zu unrecht aber !
Man braucht nur eine frist- und formgerechte Kündigung, sowie die Anmeldung beim neuen Dienstleister. Anbieter können auf Aufträge schnell reagieren und den Internetzugang binnen weniger tage freischalten. Dagegen ist eine kurzfristige Vertragsauflösung oft nicht möglich, denn Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zum Ablauf des Vertrages sind keine Seltenheit. Nachdem man beim bisherigen Provider mit Kündigung droht, versucht dieser gern, den Wechselwilligen mit Prämien und Rabatten oder neuer Hardware von seiner Entscheidung abzubringen. Andererseits stellen auch neue Anbieter Neukunden Boni in Aussicht. Für Umworbene, die aufgrund des besseren Preises bei der Konkurrenz umsteigen wollen, lohnt es sich, den Wert der Zulagen zu vergleichen.
Die eigentliche Kündigung sollte man besser seinem zukünftigen Dienstleister überlassen und ihn damit beauftragen. Nur so ist sichergestellt, dass es sich auch um einen Anbieterwechsel handelt und keine Anschlussgebühren fällig werden, wie er bei vielen Neuanschlüssen die Regel ist. Außerdem lässt sich so die alte Nummer leichter mitnehmen. Und schließlich spart der Weg über den neuen Provider unter Umständen Zeit und Nerven, stellt dieser doch sicher, dass das Kündigungschreiben keine formalen Fehler enthält.
Um den ihren Bedürfnissen passenden Tarif zu ermitteln, können Nutzer auf diverse Vergleichsportale, wie etwa www.verixox.de, www.toptarif.de oder www.dslweb.de zurückgreifen. Diese listen die aktuellen DSL-Flatratepreise und die Wechselbeigaben auf. Doch Achtung: Nicht jedes Portal bezieht die Regionalanbieter in die Preissuchmaschine mit ein. Darüber hinaus sollte natürlich nicht vergessen werden, die Verfügbarkeit des ausgesuchten DSL-Tarifs zu überprüfen. Es wäre ärgerlich, kurz vor dem Auslaufen des alten Vertrags festzustellen, dass der ins Auge gefasste neue Tarif im eigenen Wohngebiet gar nicht zur Verfügung steht. Ein Online-Check, den jeder Dienstleister auf seiner Seite bereithält, gibt schnell Aufschluss. Nicht zu vergessen ist auch ein Blick auf die Vertragslaufzeiten – bei vielen Anbietern muss man sich zwei Jahre mindestens binden.
Egal welcher Provider, egal welcher Tarif: Seit vergangenem Jahr ist gesetzlich festgelegt, dass die Umschaltung maximal einen Kalendertag dauern darf. Sollte es zu Problemen kommen, ist der alte Anbieter dazu verpflichtet, die Netzanbindung wiederherzustellen und bis zur tatsächlichen Umschaltung aufrechtzuerhalten. So lange muss ihm der Kunde lediglich die Hälfte des monatlichen Flatrate-Preises zahlen.
Umzugsservice:
Außerordentlich kündigen ist bei einem DSL-Vertrag nur möglich, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, den Anschluss zu nutzen. Das ist etwa bei einer Privatinsolvenz, dem Tod oder dem Umzug des Verbrauchers ins Ausland der Fall. Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist eine Sonderkündigung möglich, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen oder nur einen langsameren DSL-Anschluss einrichten kann.
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